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   OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84   

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https://dejure.org/1985,1709
OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2960
  • MDR 1986, 871
  • StV 1987, 250
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).

    Nach der bereits aufgegriffenen Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 1263, 1264) kann "den auf offener Straße vor allem an Frauen vorgenommenen sexuellen Belästigungen (...) eine derart eigenständige Bedeutung zukommen, wenn es sich nicht um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt und der Tat eine nach außen zu Tage tretende Herabwürdigung der Geschlechtsehre innewohnt." Dies könnte anzunehmen sein, wenn das Opfer durch das fragliche Verhalten zum reinen, jedweden Praktiken zugänglichen Sexualobjekt erniedrigt und dadurch zum Ausdruck gebracht würde, das Opfer habe das Täterverhalten aus eigenem abnormen Geschlechtstrieb zum Zwecke eines eigenen Lustgewinns herausgefordert, was die Tat zugleich aus seiner Sicht rechtfertige (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960, 2961).

  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 1 St OLG Ss 219/10

    Beleidigung: Herabsetzung des Opfers durch eine heimliche voyeuristische Handlung

    § 185 StGB ist insbesondere kein »Auffangtatbestand«, der es erlauben würde, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahekommen (vgl. BGHSt 36, 145 (149); OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 (2961); Hilgendorf aaO., § 185 Rn. 31).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Danach bedeuten sexualbezogene Handlungen, mit denen der Täter die Personenwürde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und selbst die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung missachtet, zwar Eingriffe, die die Persönlichkeit eines anderen berühren oder verletzen; sie sind aber nicht ohne weiteres, sondern nur dann als "Sexual-" Beleidigung strafrechtlich erheblich, wenn der Täter die Ehre seines Opfers verletzt, mithin seine Missachtung durch Äußerung eines Ehrenmangels kundgibt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960).

    Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuelle Belästigung, Zumutung oder Neugierde (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960; BayObLGSt 1998, 89, 91).

  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Dem Täter muß nachgewiesen werden, daß er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuellen Belästigungen oder Zumutungen (vgl. Ritze JZ 1980, 91/92; Kiehl NJW 1989, 3003/3005; OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 ).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sexueller Belästigung am

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